Die grüne Wissenschaftspolitikerin Verena Osgyan und der Stadtverband der Regensburger Grünen kritisieren die Einstellungspraxis vieler bayerischer Hochschulen gegenüber Studierenden und besonders den aktuellen Fall an der Universität Regensburg. Dort sollen zum Ende des Jahres um die 100 Studierende gekündigt werden, nachdem die Universität sich weigert, ihnen Tariflöhne zu bezahlen:
„Die Hochschulen ebenso wie der Freistaat haben hier auch eine soziale Verantwortung“, erklärt Verena Osgyan, stellvertretende Vorsitzende der grünen Landtagsfraktion und dort bislang für Wissenschaftspolitik zuständig. „Das gilt natürlich nicht nur für studentische Beschäftigte, sondern auch für andere Berufsgruppen in prekären Beschäftigungsverhältnissen wie die Lehrbeauftragten.“ Letztere hätten keine sicheren Berufsaussichten und würden als Spielball zwischen Hochschulen und Freistaat hin- und hergereicht, wie jüngste Beispiele zeigten.
Dem schließt sich auch Stefan Christoph, Stadtvorsitzender der Regensburger Grünen und Bezirksrat, an: „Die Grundfinanzierung der Hochschulen muss deutlich erhöht werden.“ Durch die angespannte Finanzlage zwinge der Freistaat die Hochschulen geradezu dazu, das Arbeitsrecht kreativ auszulegen. „Natürlich ist das aber keine Entschuldigung für das Vorgehen der Universität in diesem Fall.“ Vielmehr seien die Verantwortlichen dazu aufgefordert, nun auch den Druck auf München zu erhöhen.
In einem Urteil hatte das Bundesarbeitsgericht entschieden, dass Hilfskräfte, die nicht-wissenschaftliche Tätigkeiten ausüben – etwa im Bibliotheksdienst – so vergütet werden müssen, wie wenn sie regulär im öffentlichen Dienst angestellt wären.
Urteile wie jenes des Bundesarbeitsgerichtes von 2005, nämlich Tariflohn zu zahlen, müssten vielmehr konsequent eingehalten werden, fordert Grünen-Stadtvorsitzende und Stadträtin Maria Simon: „Bestehendes Arbeitsrecht kann hier nicht einfach übergangen werden. Gleichzeitig machen sich hier aber auch die Staatsregierung und die CSU einen schlanken Fuß, wenn sie die Hochschulen das nun ausbaden lassen. Der Freistaat steht hier in der Pflicht.“